staTThus Monitoring

Diese Internetseite ist nicht die Seite der "staTThus eG" oder der "WEG staTThus Wohnprojekt". *² Wer den Internetauftritt der staTThus eG sucht, wird hier statthus-husum.de fündig.

staTThus Monitoring: wie entwickelt sich ein Wohnprojekt, welches als Modellprojekt der Bundesrepublik Deutschland ausgewählt wurde?

Beispiel: WEG staTThus Wohnprojekt in Husum

 Eckdaten

Förderung als Modellprojekt der BRD 200.000 €
Organisationsform WEG mit Genossenschaft und Einzeleigentümer:innen
Kosten in Summe ca. 4.900.000 €
Anzahl der Wohnungen in Summe (WEG) 23 Sondernutzungsrechte
Davon in Genossenschaft oder GmbH 19 von 23 Sondernutzungsrechten gehören der staTThus eG
Prinzip der Stimmen in der WEG Objektprinzip mit 23 Stimmen in Summe
Datum des Bezugs 2019 Februar
Fluktuation aktuell seit Bezug 10 von 23 Wohnungen wurden neu belegt, aktuell wieder eine Wohnung frei, ein weiteres Mitglied verlässt das Projekt.
geplante Entscheidungsbildung Plenum entscheidet im Konsens, alle Mitglieder sind gleichberechtigt
Entscheidungsfindung staTThus
tatsächliche Entscheidungsbildung Eigentümerversammlung, Generalversammlung eG, Sitzungen des Vorstands, des Beirats, des Aufsichtsrats. Rolle des Plenums derzeit nicht bekannt: Der Vorstand bringt Beschlussvorlagen ein, nicht das Plenum.
Besonderheit der Organisationsform Ankaufsrecht laut Teilungserklärung bisher nicht umgesetzt FAQ
Alle Bewohner:innen können alle Entscheidungen mitbestimmen Nicht vollständig umgesetzt. Eine Mieter:innenpartie hat kein Stimmrecht in der Generalversammlung
Alle Eigentümer:innen müssen Mitglieder der Genossenschaft sein, laut Teilungserklärung
Nicht umgesetzt
Selbstverständnis des Wohnprojektes festgelegt in:

Präambel der Teilungserklärung

Die Satzung der Genossenschaft enthält keine Festsetzungen, keine Leitgedanken

Grundstück ist im Besitz von Gemeinschaftseigentum der WEG
Gebäude im im Besitz von Gemeinschaftseigentum der WEG
Leitlinien waren durch Gründungsgruppe gesetzt, hätten im Konsens geändert werden können

 

Das Wohnprojekt staTThus startete Anfang 2014 noch ohne Namen und als "Folgeprojekt" einer anderen Gruppe. Nach vielen guten, und einigen schlechten, Situationen kam der wirtschaftliche Durchbruch doch unerwartet: staTThus wurde als eines der wenigen Modellprojekte der Bundesrepublik Deutschland ausgewählt. Mit diesem Status als Modellprojekt der BRD ist nicht nur das Geschenk von 200.000 € verbunden, sondern auch eine Verpflichtung:

Im *Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland *³ geht es also darum, die Entwicklung des Wohnprojekts darzustellen, zu analysieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Zugänglichkeit solle die Prozesse transparent und von der Idee über die Realisierung bis zur Bewertung bekannt machen.

Das eingereichte Konzept, für die Förderung, war nicht sehr besonders anders, als das Konzept vieler weiterer Projekte, aber es gab Besonderheiten, die hier genannt sind:

  • alle Mitglieder sind gleichberechtigt
  • Entschieden wird im Konsens
  • Entscheidungen gibt es nur im Plenum, die notwendigen Organe setzen die Entscheidungen des Plenums um
  • das Plenum entwickelt den Prozess einer Entscheidung, nicht die notwendigen Organe
  • hierarchische Strukturen werden vermieden
  • die Leitgedanken können verändert werden, im Plenum und im Konsens

Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Das klingt einfach, übersichtlich. Das ist es nicht: Gleichberechtigung kann es nur geben, wenn alle Prozesse im Plenum stattfinden. Abgetrennte Prozesse, in Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen, Treppenhäusern... lassen nur einige Mitglieder den Weg gehen, der das Ziel ist.

Wenn ein Vorstandmitglied in der Genossenschaft nicht mehr Rechte als ein anderes Mitglied haben soll, dann ist dies nur umsetzbar, wenn sich alle Mitglieder daran halten wollen und sich daran halten. Aufgrund der Strukturen im Genossenschaftsgesetz kann ein/e Vorstand jederzeit seinen/ihren Auftrag, nur verwaltend tätig sein zu sollen, verlassen. Er/sie kann sich auf diese Strukturen berufen und behaupten, er/sie mache nun doch laut Genossenschaftsrecht alles richtig, obgleich dieses Mitglied dann mit den Leitgedanken bricht.
Es kann auch passieren, dass viele Mitglieder dies dennoch richtig finden. Was machen dann die Mitglieder, die sich auf die Leitlinien verlassen (und diese gestaltet hatten)? Es kann passieren, dass diese Mitglieder machtlos zurückgelassen und nicht gehört werden. Es kann passieren, dass die Leitlinien einkassiert werden, ohne einen Prozess in der Gruppe und ohne den Konsens, der in den Leitlinien so lange festgeschrieben ist, bis die Leitlinien im Konsens verändert werden.

Eine Leitliniendiskussion gab es nicht. Es gab keine Versuche, die Leitlinien verändern zu wollen, jedenfalls nicht offen in der Gruppe vorgetragen. Dennoch waren die Leitlinien von einem auf den anderen Tag entschwunden.

Es geht dabei um das Vertrauen.

Im Frühjahr 2020, ein Jahr nach dem Bezug des umgebauten Schulgebäudes, kam es zu einem Bruch dieses Vertrauens.

Auf der offiziellen Internetseite der staTThus eG findet sich kein einziges Wort über den Bruch im gegenseitigen Vertrauen und den Folgen, die daraus hervorgehen.

  • Wird die Präambel des Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland so erfüllt? Ist dies so legitim?
  • Müsste ein Wohnprojekt, welches als Modellprojekt der BRD Fördermittel in Höhe von 200.000 € bekommen hat, nicht zumindest vor diesem Hintergrund ein Monitoring betreiben?
  • Müsste ein Wohnprojekt nicht die Frage klären, welche Prozesse hier schief gelaufen sind?

Entscheidet selbst.

Hier erfolgt der Versuch einer Beschreibung der schief gelaufenen Prozesse im Wohnprojekt staTThus. Diese Beschreibung kann anderen Wohnprojekten vielleicht dabei helfen, aus Fehlern zu lernen, ohne sie selbst machen zu müssen. Dies ist meine Interpretation aus den Bedingungen im Weiterleitungsvertrag der öffentlichen Fördermittel über das Modellprogramm.

Verfasst wurden alle Beiträge von Michael Graf und diese Seite bildet daher einen privaten Blick auf die gesehenen Prozesse.

 *Präambel im Weiterleitungsvertrag der Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland

Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Ziel des Programms ist es, die Bedeutung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten für die Entwicklung von Quartieren und Dörfern als Baustein für eine generationen- und gendergerechte sowie inklusive Kommune darzustellen, zu analysieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Prozessgesteuert und transparent sollen die Schritte eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts - von der Idee über die Realisierung bis zur Bewertung von Ergebnissen - anhand von ausgewählten Praxisprojekten ausgewertet und bekannt gemacht werden.

*² Die Seite der Genossenschaft hat diese Adresse: statthus-husum.de

*³ Der Vertrag ist mit dem Forum gemeinschaftliches Wohnen Bundesvereinigung e.V. abgeschlossen, stellvertretend für die Bundesrepublik Deutschland